Sie möchten einen Schaden beim
		Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe melden.
	Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Schaden in
		Deutschland durch ein Kraftfahrzeug oder Anhänger verursacht wurde.
	
	Grund für die Inanspruchnnahme der Verkehrsopferhilfe ist: