Sie möchten einen
Schaden bei der Entschädigungsstelle anmelden.
Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn sich ihr Unfall in
einem Staat des Grüne Karte-Systems ereignet hat, das gegnerische
Fahrzeug in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – außer
Deutschland – zugelassen war und (ggf. bitte anklicken)
Sie kennen das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, nicht aber
seine Versicherung, oder Sie kennen die Versicherung aber nicht den
deutschen Regulierungsbeauftragten? Dann wenden Sie sich bitte an den
Zentralruf der Autoversicherer.
Wir sind für Sie zuständig, wenn der Zentralruf der
Autoversicherer Sie an die Verkehrsopferhilfe verweisen hat, weil (ggf. bitte anklicken)
Darüber hinaus sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn sich ihr Unfall in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – außer Deutschland – zugelassen war und (ggf. bitte an-klicken)