Sie möchten einen Schaden bei der Entschädigungsstelle anmelden.

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn sich ihr Unfall in einem Staat des Grüne Karte-Systems ereignet hat, das gegnerische Fahrzeug in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – außer Deutschland – zugelassen war und (ggf. bitte anklicken)


Sie kennen das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, nicht aber seine Versicherung, oder Sie kennen die Versicherung aber nicht den deutschen Regulierungsbeauftragten? Dann wenden Sie sich bitte an den Zentralruf der Autoversicherer.


Wir sind für Sie zuständig, wenn der Zentralruf der Autoversicherer Sie an die Verkehrsopferhilfe verweisen hat, weil (ggf. bitte anklicken)

Darüber hinaus sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn sich ihr Unfall in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – außer Deutschland – zugelassen war und (ggf. bitte an-klicken)